Ehegattenunterhaltsrechner

Der Ehegattenunterhalt kann in zwei Formen auftreten: als Trennungsunterhalt während der Trennungsphase vor der Scheidung und als nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung. Mit unserem Ehegattenunterhaltsrechner können Sie beide Formen berechnen und erhalten eine erste Orientierung über mögliche Unterhaltsansprüche oder -pflichten.

Die Berechnung des Ehegattenunterhalts erfolgt nach der Differenzmethode oder Quotenmethode und berücksichtigt die Einkommensverhältnisse beider Ehepartner, die Dauer der Ehe, die Betreuung gemeinsamer Kinder sowie weitere relevante Faktoren. Der Rechner hilft Ihnen, die Grundlagen der Berechnung zu verstehen und verschiedene Szenarien durchzuspielen.

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung des Ehegattenunterhalts sehr komplex ist und von vielen individuellen Faktoren abhängt. Neben den Einkommensverhältnissen spielen auch die Erwerbsobliegenheit, mögliche Bedürftigkeit, die Dauer der Ehe und die Betreuung gemeinsamer Kinder eine wichtige Rolle. Unser Rechner bietet eine erste Orientierung, kann aber nicht alle Besonderheiten Ihres individuellen Falls erfassen.

Für eine rechtsverbindliche Berechnung oder bei komplexen Fällen empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, der alle relevanten Aspekte Ihrer Situation detailliert prüfen kann.

Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung. Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Unterhaltsrechts, kann aber individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen. Bitte konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte einen Fachanwalt für Familienrecht.

Häufige Fragen zum Ehegattenunterhalt

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

Trennungsunterhalt wird während der Trennungsphase vor der Scheidung gezahlt und soll die wirtschaftlichen Folgen der Trennung ausgleichen. Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen geschuldet sein, z.B. wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit oder Erwerbslosigkeit. Die Berechnungsmethoden und Voraussetzungen unterscheiden sich teilweise erheblich.

Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?

Die Berechnung erfolgt in der Regel nach der Differenzmethode oder Quotenmethode. Bei der Differenzmethode wird die Differenz der Einkommen beider Ehepartner ermittelt und entsprechend aufgeteilt. Bei der Quotenmethode werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet und nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Die Wahl der Methode hängt von der individuellen Situation ab.

Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden?

Die Dauer der Unterhaltspflicht hängt von der Art des Unterhalts ab. Trennungsunterhalt endet mit der Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt werden, endet aber in der Regel, wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner wieder erwerbstätig wird oder eine neue Lebenspartnerschaft eingeht. Die genauen Umstände müssen im Einzelfall geprüft werden.

Was ist die Erwerbsobliegenheit?

Die Erwerbsobliegenheit bedeutet, dass der unterhaltsberechtigte Ehepartner grundsätzlich verpflichtet ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, soweit dies zumutbar ist. Dies kann die Höhe des Unterhaltsanspruchs beeinflussen. Ausnahmen bestehen z.B. bei der Betreuung gemeinsamer Kinder oder bei Krankheit.