Kindesunterhaltsrechner

Der Kindesunterhalt ist eine der häufigsten Formen von Unterhaltszahlungen in Deutschland. Mit unserem Kindesunterhaltsrechner können Sie schnell und einfach berechnen, wie hoch der Unterhalt für Ihr Kind nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle sein sollte. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes sowie weiteren relevanten Faktoren wie Kindergeld und Selbstbehalt.

Die Düsseldorfer Tabelle wird jährlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert und dient als bundesweit anerkannte Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Unser Rechner berücksichtigt die aktuellsten Werte und ermöglicht es Ihnen, verschiedene Szenarien durchzuspielen, um die Auswirkungen unterschiedlicher Einkommenssituationen oder Altersstufen zu verstehen.

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung des Kindesunterhalts von vielen individuellen Faktoren abhängt. Neben dem Einkommen und dem Alter des Kindes spielen auch die Betreuungszeiten, mögliche Sonderbedarfe oder Mehrbedarfe sowie die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen eine wichtige Rolle. Unser Rechner bietet eine erste Orientierung, kann aber nicht alle Besonderheiten Ihres individuellen Falls erfassen.

Für eine rechtsverbindliche Berechnung oder bei komplexen Fällen empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, der alle relevanten Aspekte Ihrer Situation detailliert prüfen kann.

Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung. Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Unterhaltsrechts, kann aber individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen. Bitte konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte einen Fachanwalt für Familienrecht.

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, die das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes berücksichtigt. Die Tabelle wird jährlich aktualisiert und zeigt die Unterhaltsbeträge in verschiedenen Einkommensstufen. Zusätzlich werden Kindergeld und Selbstbehalt in die Berechnung einbezogen.

Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil nach Abzug des Unterhalts mindestens verbleiben muss. Bei minderjährigen Kindern beträgt der notwendige Selbstbehalt aktuell 1.200 Euro, bei volljährigen Kindern 1.400 Euro. Diese Beträge werden regelmäßig angepasst und stellen sicher, dass dem Unterhaltspflichtigen ein angemessenes Existenzminimum verbleibt.

Wie wird das Kindergeld berücksichtigt?

Das Kindergeld wird bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt. In der Regel erhält der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das Kindergeld. Dieses wird dann auf den Unterhaltsbetrag angerechnet, sodass der tatsächlich zu zahlende Betrag (Zahlbetrag) niedriger ist als der Tabellenbetrag. Der Rechner berücksichtigt dies automatisch in der Berechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?

Der Tabellenbetrag ist der Unterhaltsbetrag, der sich direkt aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Der Zahlbetrag ist der tatsächlich zu zahlende Betrag nach Abzug des Kindergelds. Da das Kindergeld in der Regel an den betreuenden Elternteil ausgezahlt wird, reduziert es den zu zahlenden Unterhalt entsprechend.

Bis wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden?

Grundsätzlich besteht die Unterhaltspflicht bis zur Volljährigkeit des Kindes (18. Lebensjahr). Danach kann der Unterhalt weiterhin geschuldet sein, wenn das Kind sich noch in Ausbildung, Studium oder einer vergleichbaren Situation befindet und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Die Unterhaltspflicht endet in der Regel mit Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Studiums.