Wechselmodellunterhaltsrechner
Im Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind etwa zu gleichen Teilen, sodass das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen lebt. Die Unterhaltsberechnung im Wechselmodell unterscheidet sich erheblich vom klassischen Residenzmodell, da beide Eltern Betreuungsleistungen erbringen und die Kosten für zwei Haushalte anfallen.
Unser Wechselmodellunterhaltsrechner berechnet den finanziellen Ausgleichsanspruch zwischen den Eltern, der sich aus den Einkommensunterschieden und den tatsächlichen Betreuungsanteilen ergibt. Die Berechnung berücksichtigt die höheren Kosten durch die doppelte Haushaltsführung sowie die individuellen Einkommensverhältnisse beider Elternteile.
Die Berechnung im Wechselmodell ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der genauen Betreuungsanteile, der Einkommensverhältnisse, der Wohnkosten und weiterer individueller Umstände. Unser Rechner bietet eine erste Orientierung, kann aber nicht alle Besonderheiten Ihres individuellen Falls erfassen.
Für eine rechtsverbindliche Berechnung oder bei komplexen Fällen empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, der alle relevanten Aspekte Ihrer Situation detailliert prüfen kann.
Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung. Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Unterhaltsrechts, kann aber individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen. Bitte konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte einen Fachanwalt für Familienrecht.
Häufige Fragen zum Wechselmodellunterhalt
Wie funktioniert die Unterhaltsberechnung im Wechselmodell?
Im Wechselmodell wird in der Regel ein Ausgleich der Einkommensdifferenz zwischen den Eltern vorgenommen. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen zahlt einen Ausgleichsbetrag an den anderen Elternteil. Die Berechnung berücksichtigt die tatsächlichen Betreuungsanteile und die höheren Kosten durch die doppelte Haushaltsführung.
Was ist der Unterschied zum Residenzmodell?
Im Residenzmodell lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil, der andere zahlt Barunterhalt. Im Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind etwa zu gleichen Teilen, sodass die Berechnung anders erfolgt. Es wird ein Ausgleichsanspruch berechnet, der die Einkommensunterschiede und Betreuungsanteile berücksichtigt.
Wie werden die Betreuungsanteile berücksichtigt?
Die Betreuungsanteile werden in der Berechnung berücksichtigt, indem die tatsächliche Betreuungszeit jedes Elternteils in die Berechnung einfließt. Je ausgeglichener die Betreuung ist, desto mehr orientiert sich die Berechnung an den Einkommensunterschieden. Bei ungleichen Betreuungsanteilen werden diese entsprechend gewichtet.