Elternunterhaltsrechner

Unter bestimmten Umständen können Kinder verpflichtet sein, für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufzukommen. Mit unserem Elternunterhaltsrechner können Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für Ihre Eltern unterhaltspflichtig sind.

Die Berechnung des Elternunterhalts berücksichtigt Ihr Einkommen, Ihr Vermögen, den erweiterten Selbstbehalt sowie das Schonvermögen. Die Unterhaltspflicht besteht nur, wenn die Eltern bedürftig sind und nicht durch Sozialleistungen abgesichert werden können. Zudem müssen Sie leistungsfähig sein, was bedeutet, dass Ihnen nach Abzug des Unterhalts ein angemessenes Existenzminimum verbleiben muss.

Die Berechnung ist sehr komplex und hängt von vielen individuellen Faktoren ab, einschließlich Ihrer eigenen familiären Situation, möglicher Geschwister, die ebenfalls unterhaltspflichtig sein könnten, und der konkreten Bedürftigkeit Ihrer Eltern. Unser Rechner bietet eine erste Orientierung, kann aber nicht alle Besonderheiten Ihres individuellen Falls erfassen.

Für eine rechtsverbindliche Berechnung oder bei komplexen Fällen empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren, der alle relevanten Aspekte Ihrer Situation detailliert prüfen kann.

Dieser Rechner dient nur zur unverbindlichen Orientierung. Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen des deutschen Unterhaltsrechts, kann aber individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen. Bitte konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte einen Fachanwalt für Familienrecht.

Häufige Fragen zum Elternunterhalt

Wann besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern?

Eine Unterhaltspflicht besteht nur, wenn die Eltern bedürftig sind und nicht durch Sozialleistungen abgesichert werden können. Zudem müssen Sie als Kind leistungsfähig sein, was bedeutet, dass Ihnen nach Abzug des Unterhalts ein angemessenes Existenzminimum verbleiben muss. Die Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich erst, wenn die Eltern ihre eigenen Mittel aufgebraucht haben.

Was ist der erweiterte Selbstbehalt beim Elternunterhalt?

Beim Elternunterhalt gilt ein erweiterter Selbstbehalt, der höher ist als bei anderen Unterhaltsarten. Dieser beträgt aktuell 2.000 Euro für Alleinstehende und 3.600 Euro für Ehepaare. Dieser höhere Selbstbehalt soll sicherstellen, dass Sie als unterhaltspflichtiges Kind selbst ein angemessenes Leben führen können.

Wie wird das Vermögen berücksichtigt?

Beim Elternunterhalt wird auch Ihr Vermögen berücksichtigt, wobei ein Schonvermögen unberücksichtigt bleibt. Das Schonvermögen beträgt aktuell 15.000 Euro für Alleinstehende und 30.000 Euro für Ehepaare. Vermögen oberhalb dieser Beträge kann zur Deckung des Elternunterhalts herangezogen werden.