Unterhalt durchsetzen

Wie wird Unterhalt durchgesetzt?

Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann manchmal schwierig sein, insbesondere wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlungswillig ist. In Deutschland gibt es jedoch verschiedene rechtliche Instrumente und Verfahren, um berechtigte Unterhaltsansprüche effektiv durchzusetzen. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Wege und Möglichkeiten auf.

Grundvoraussetzung: Der Unterhaltstitel

Um Unterhalt vollstrecken zu können, benötigt man in der Regel einen Unterhaltstitel. Dieser stellt die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs dar.

Arten von Unterhaltstiteln

  1. Privatrechtliche Vereinbarungen

    • Notariell beurkundete Unterhaltsverpflichtung
    • Unterhaltsurkunde, errichtet vor dem Jugendamt (bei Kindesunterhalt)
  2. Gerichtliche Entscheidungen

    • Gerichtlicher Vergleich
    • Gerichtsbeschluss im vereinfachten Verfahren
    • Urteil im Unterhaltsverfahren
  3. Einstweilige Anordnungen

    • Vorläufige Regelung des Unterhalts während eines laufenden Verfahrens
    • Besonders relevant bei dringendem Unterhaltsbedarf

Ein vollstreckbarer Titel ist Voraussetzung für alle weiteren Vollstreckungsmaßnahmen.

Wege zur Erlangung eines Unterhaltstitels

Freiwillige Unterhaltsvereinbarung

Die einfachste und kostengünstigste Methode ist eine freiwillige Einigung mit dem Unterhaltspflichtigen:

  • Schriftliche Vereinbarung über Höhe, Zahlungsweise und Dauer des Unterhalts
  • Notarielle Beurkundung, um einen vollstreckbaren Titel zu erhalten
  • Bei Kindesunterhalt: Beurkundung beim Jugendamt (kostenlos)

Vereinfachtes Verfahren für den Kindesunterhalt

Für minderjährige Kinder gibt es ein spezielles vereinfachtes Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG:

  • Antragstellung beim zuständigen Familiengericht
  • Standardisiertes Formularverfahren ohne mündliche Verhandlung
  • Schnellere und kostengünstigere Alternative zum regulären Unterhaltsverfahren
  • Nur begrenzte Einwendungsmöglichkeiten des Unterhaltspflichtigen

Reguläres Unterhaltsverfahren

Wenn keine Einigung möglich ist oder das vereinfachte Verfahren nicht in Frage kommt:

  • Klage beim Familiengericht durch Antragsschrift
  • Mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme
  • Umfassende Prüfung von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit
  • Abschluss durch gerichtliche Entscheidung oder Vergleich

Einstweilige Anordnung

Bei dringendem Bedarf kann eine vorläufige Regelung beantragt werden:

  • Beschleunigtes Verfahren bei akutem Unterhaltsbedarf
  • Vorläufige Festsetzung des Unterhalts
  • Geringere Anforderungen an den Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen
  • Spätere Korrektur im Hauptsacheverfahren möglich

Besonderheiten bei verschiedenen Unterhaltsarten

Kindesunterhalt

Für minderjährige Kinder gibt es besondere Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Beistandschaft beim Jugendamt: Kostenlose Hilfe bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
  • Unterhaltsvorschuss: Staatliche Leistung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt
  • Vereinfachtes Verfahren: Speziell für den Kindesunterhalt entwickeltes Verfahren

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt ist zu unterscheiden zwischen:

  • Trennungsunterhalt: Kann durch einstweilige Anordnung während des Scheidungsverfahrens geregelt werden
  • Nachehelicher Unterhalt: Wird oft im Rahmen der Scheidung mit geregelt (Scheidungsfolgenvereinbarung)

Elternunterhalt

Beim Elternunterhalt wird häufig der Sozialhilfeträger tätig:

  • Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger, wenn dieser in Vorleistung tritt
  • Geltendmachung durch den Sozialhilfeträger gegenüber den unterhaltspflichtigen Kindern
  • Zu beachten: Seit 2020 erst ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen

Vollstreckungsmaßnahmen bei Nichtzahlung

Wenn der Unterhaltspflichtige trotz Titel nicht zahlt, stehen verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung:

Pfändung von Einkommen und Vermögen

  • Lohnpfändung: Direkter Zugriff auf das Arbeitseinkommen des Schuldners
  • Kontopfändung: Pfändung von Bankguthaben
  • Sachpfändung: Pfändung von beweglichem Vermögen
  • Immobilienvollstreckung: In besonderen Fällen auch Zwangsversteigerung von Immobilien

Bei Unterhaltsforderungen gilt ein verringerter Pfändungsschutz für den Schuldner (§ 850d ZPO).

Vermögensauskunft

Wenn der Aufenthaltsort des Vermögens unbekannt ist:

  • Eidesstattliche Versicherung des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse
  • Bei Verweigerung: Haftbefehl möglich
  • Eintragung ins Schuldnerverzeichnis

Zwangsgeld und Zwangshaft

Bei vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht:

  • Festsetzung von Zwangsgeld
  • In schweren Fällen: Zwangshaft zur Erzwingung der Unterhaltszahlung
  • Relevant vor allem bei bewusster Zahlungsverweigerung trotz Leistungsfähigkeit

Staatliche Hilfen bei nicht durchsetzbarem Unterhalt

Unterhaltsvorschuss für Kinder

Wenn der Kindesunterhalt nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird:

  • Staatliche Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (mit bestimmten Einschränkungen ab 12 Jahren)
  • Antragstellung beim Jugendamt
  • Der Staat tritt in die Unterhaltsansprüche ein und versucht, diese vom Unterhaltspflichtigen zurückzuholen

Sozialleistungen

Bei nicht ausreichendem Unterhalt können weitere Sozialleistungen in Betracht kommen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II/"Hartz IV")
  • Sozialhilfe (insbesondere für Eltern im Pflegeheim relevant)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Strafrechtliche Konsequenzen bei Unterhaltspflichtverletzung

Bei besonders schwerwiegender Verletzung der Unterhaltspflicht drohen auch strafrechtliche Konsequenzen:

  • § 170 StGB: Verletzung der Unterhaltspflicht ist strafbar, wenn dadurch der Lebensbedarf des Berechtigten gefährdet wird
  • Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Voraussetzung: Leistungsfähigkeit und böswillige Verweigerung

Besondere Durchsetzungsprobleme

Unterhaltspflichtiger im Ausland

Die Durchsetzung wird komplexer, wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt:

  • Innerhalb der EU: Erleichterte Vollstreckung durch EU-Unterhaltsverordnung
  • Außerhalb der EU: Anwendung internationaler Übereinkommen (z.B. Haager Unterhaltsübereinkommen)
  • Einschaltung der zentralen Behörden zur Unterstützung

Selbständige Unterhaltspflichtige

Bei Selbständigen kann die Einkommensermittlung und Vollstreckung schwieriger sein:

  • Schwankende Einkünfte
  • Möglichkeiten der Einkommensgestaltung
  • Ggf. Ansatz von fiktivem Einkommen bei bewusster Einkommensminderung

Insolvenz des Unterhaltspflichtigen

Im Falle einer Insolvenz des Unterhaltspflichtigen:

  • Laufende Unterhaltsansprüche sind nicht von der Insolvenz betroffen
  • Unterhaltsrückstände: bevorrechtigte Forderungen im Insolvenzverfahren
  • Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bleiben Unterhaltsschulden bestehen (keine Restschuldbefreiung)

Proaktive Maßnahmen zur Sicherung des Unterhalts

Dynamischer Unterhaltstitel

Ein Titel mit Dynamisierungsklausel passt sich automatisch an:

  • Prozentuale Bindung an Indizes (z.B. Verbraucherpreisindex)
  • Bindung an die Düsseldorfer Tabelle bei Kindesunterhalt
  • Reduziert die Notwendigkeit regelmäßiger Anpassungsklagen

Absicherung durch Bürgschaften oder Sicherheitsleistungen

Bei hohem Ausfallrisiko:

  • Bankbürgschaft
  • Hinterlegung einer Sicherheitsleistung
  • Vereinbarung von Vertragsstrafen bei Nichtzahlung

Fazit: Unterhalt konsequent durchsetzen

Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erfordert oft Beharrlichkeit und Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten. Bei Zahlungsverweigerung ist schnelles Handeln wichtig, um finanzielle Notlagen zu vermeiden. In komplexen Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder – bei Kindesunterhalt – die kostenlose Hilfe des Jugendamts.

Beachten Sie, dass unterhaltspflichtige Personen, die sich ihrer Verantwortung entziehen, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Das deutsche Rechtssystem bietet verschiedene effektive Instrumente, um berechtigte Unterhaltsansprüche durchzusetzen.

Mehr erfahren: Wer ist unterhaltspflichtig?

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