Hilfe zu den Rechnern
Hier finden Sie ausführliche Erklärungen zu den Bedingungen und Voraussetzungen aller Unterhaltsrechner. Bitte beachten Sie, dass die Rechner nur zur Orientierung dienen und keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzen.
Kindesunterhalt
Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle
Zum Rechner→Bedingungen und Voraussetzungen
Berechnungsgrundlage
Die Berechnung erfolgt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert wird.
Einkommen des Unterhaltspflichtigen
Das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist die Grundlage für die Berechnung. Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen und andere Unterhaltspflichten werden berücksichtigt.
Alter des Kindes
Die Unterhaltshöhe variiert je nach Altersgruppe des Kindes (0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre, ab 18 Jahre).
Selbstbehalt
Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt zu, der je nach Situation variiert (notwendiger oder angemessener Selbstbehalt).
Kindergeld
Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet und mindert die zu zahlende Unterhaltssumme.
Haftungsanteile
Wenn beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, werden die Haftungsanteile entsprechend dem Einkommen berechnet.
Wichtige Hinweise und Einschränkungen
- Die Berechnung dient nur zur Orientierung und ist nicht rechtsverbindlich.
- Individuelle Faktoren wie Sonderbedarf, Mehrbedarf oder besondere Umstände werden nicht automatisch berücksichtigt.
- Bei komplexen Fällen (z.B. mehrere Kinder, unterschiedliche Betreuungsmodelle) sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.
Wechselmodellunterhalt
Berechnung des finanziellen Ausgleichsanspruchs bei gleichberechtigter Betreuung im Wechselmodell
Zum Rechner→Bedingungen und Voraussetzungen
Wechselmodell-Definition
Das Wechselmodell liegt vor, wenn beide Elternteile das Kind zu annähernd gleichen Teilen betreuen (in der Regel mindestens 30% pro Elternteil).
Einkommensunterschiede
Der Rechner berücksichtigt die Einkommensunterschiede zwischen beiden Elternteilen zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs.
Betreuungsanteile
Die genauen Betreuungsanteile beider Elternteile müssen angegeben werden, da diese die Berechnung maßgeblich beeinflussen.
Mehrbedarf durch zwei Haushalte
Im Wechselmodell entstehen durch die doppelte Haushaltsführung zusätzliche Kosten, die in der Berechnung berücksichtigt werden.
Barunterhalt
Der Barunterhalt wird auf den Ausgleichsanspruch angerechnet, sodass nur der Differenzbetrag gezahlt werden muss.
Wichtige Hinweise und Einschränkungen
- Die Berechnung setzt voraus, dass beide Elternteile kooperativ sind und die Betreuungszeiten genau dokumentiert sind.
- Besondere Umstände wie unterschiedliche Wohnorte oder zusätzliche Kosten werden nicht automatisch berücksichtigt.
- Bei Streitigkeiten über die Betreuungsanteile sollte ein Mediator oder Fachanwalt hinzugezogen werden.
Ausbildungsunterhalt
Berechnung des Unterhalts für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium
Zum Rechner→Bedingungen und Voraussetzungen
Volljährigkeit
Der Rechner gilt für volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.
Einkommen der Eltern
Beide Elternteile sind grundsätzlich unterhaltspflichtig. Die Haftungsanteile werden entsprechend dem Einkommen berechnet.
Einkommen des Kindes
Eigenes Einkommen des Kindes (z.B. aus Nebenjobs, Praktika) wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
BAföG
BAföG-Leistungen werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet und mindern die zu zahlende Unterhaltssumme.
Kindergeld
Das Kindergeld steht dem volljährigen Kind grundsätzlich zu und wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.
Wohnsituation
Die Unterhaltshöhe unterscheidet sich, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt oder auswärts wohnt (z.B. in einer eigenen Wohnung oder WG).
Ausbildungsvergütung
Bei einer dualen Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung als Einkommen des Kindes berücksichtigt.
Wichtige Hinweise und Einschränkungen
- Die Berechnung setzt voraus, dass das Kind sich in einer ordentlichen Ausbildung oder einem Studium befindet.
- Besondere Umstände wie Studiengebühren, Semesterticket oder zusätzliche Kosten werden nicht automatisch berücksichtigt.
- Bei Unterbrechungen des Studiums oder Wechsel der Ausbildung kann sich der Unterhaltsanspruch ändern.
Ehegattenunterhalt
Berechnung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt zwischen Ehepartnern
Zum Rechner→Bedingungen und Voraussetzungen
Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt
Trennungsunterhalt wird während der Trennungszeit bis zur Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt werden.
Bedürftigkeit
Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss bedürftig sein, d.h. nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Leistungsfähigkeit
Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss leistungsfähig sein, d.h. nach Abzug des Selbstbehalts noch ausreichend Einkommen haben.
Einkommensverhältnisse
Die Berechnung berücksichtigt die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Trennung bzw. Scheidung.
Erwerbsobliegenheit
Der unterhaltsberechtigte Ehegatte ist grundsätzlich verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sofern dies zumutbar ist.
Betreuung gemeinsamer Kinder
Die Betreuung gemeinsamer Kinder kann die Erwerbsobliegenheit einschränken und damit den Unterhaltsanspruch beeinflussen.
Wichtige Hinweise und Einschränkungen
- Die Berechnung berücksichtigt nicht automatisch alle Unterhaltsarten (z.B. Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt).
- Besondere Umstände wie Krankheit, Behinderung oder langjährige Ehe können den Unterhaltsanspruch beeinflussen.
- Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder mehreren Unterhaltspflichten sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.
Bedingungen und Voraussetzungen
Pflegebedürftigkeit
Die Eltern müssen pflegebedürftig sein und nicht in der Lage, die Pflegekosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Leistungsfähigkeit
Der Rechner prüft, ob Sie nach Abzug des erweiterten Selbstbehalts noch leistungsfähig sind.
Erweiterter Selbstbehalt
Bei Elternunterhalt steht Ihnen ein höherer Selbstbehalt zu als bei Kindesunterhalt (aktuell 2.000 € für Alleinstehende, 1.800 € für Verheiratete).
Einkommen und Vermögen
Sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr Vermögen werden bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Schonvermögen
Ein bestimmter Teil Ihres Vermögens bleibt geschützt (Schonvermögen) und wird nicht für den Elternunterhalt herangezogen.
Geschwister
Wenn Sie Geschwister haben, sind diese ebenfalls unterhaltspflichtig. Die Haftungsanteile werden entsprechend dem Einkommen berechnet.
Sozialleistungen
Wenn die Eltern Sozialleistungen (z.B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) erhalten, kann das Sozialamt einen Regressanspruch gegen Sie geltend machen.
Wichtige Hinweise und Einschränkungen
- Die Berechnung berücksichtigt nicht automatisch alle möglichen Abzüge (z.B. für eigene Kinder, berufsbedingte Aufwendungen).
- Besondere Umstände wie Krankheit, Behinderung oder hohe Schulden können die Leistungsfähigkeit beeinflussen.
- Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Streitigkeiten mit dem Sozialamt sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.
Selbstbehalt
Berechnung des notwendigen und angemessenen Selbstbehalts bei Unterhaltspflichten
Zum Rechner→Bedingungen und Voraussetzungen
Notwendiger Selbstbehalt
Der notwendige Selbstbehalt ist der Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss.
Angemessener Selbstbehalt
Der angemessene Selbstbehalt ist höher als der notwendige und berücksichtigt einen angemessenen Lebensstandard.
Unterschiedliche Selbstbehalte
Die Höhe des Selbstbehalts variiert je nach Unterhaltsart (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt) und Lebenssituation.
Verheiratet vs. Alleinstehend
Verheiratete haben einen höheren Selbstbehalt als Alleinstehende, da der Ehepartner ebenfalls berücksichtigt wird.
Besondere Belastungen
Besondere Belastungen (z.B. Krankheit, Behinderung, hohe Miete) können den Selbstbehalt erhöhen.
Leistungsfähigkeit
Nur wenn das Einkommen über dem Selbstbehalt liegt, besteht überhaupt eine Leistungsfähigkeit für Unterhaltszahlungen.
Wichtige Hinweise und Einschränkungen
- Die Berechnung berücksichtigt nicht automatisch alle möglichen besonderen Belastungen.
- Die Selbstbehaltsbeträge werden regelmäßig angepasst und können sich ändern.
- Bei komplexen Einkommensverhältnissen oder mehreren Unterhaltspflichten sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.
Rechtlicher Hinweis
Alle Rechner dienen ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung. Die Berechnungen erfolgen nach den Grundsätzen des deutschen Unterhaltsrechts, können aber individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen.
Für eine individuelle Rechtsberatung zu Ihrem konkreten Fall empfehlen wir Ihnen dringend, einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zu den verschiedenen Unterhaltsarten und rechtlichen Grundlagen besuchen Sie bitte unsere Ratgeber-Seite.