Hilfe zu den Rechnern

Hier finden Sie ausführliche Erklärungen zu den Bedingungen und Voraussetzungen aller Unterhaltsrechner. Bitte beachten Sie, dass die Rechner nur zur Orientierung dienen und keine rechtsverbindliche Auskunft ersetzen.

Kindesunterhalt

Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle

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Bedingungen und Voraussetzungen

Berechnungsgrundlage

Die Berechnung erfolgt nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert wird.

Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist die Grundlage für die Berechnung. Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen und andere Unterhaltspflichten werden berücksichtigt.

Alter des Kindes

Die Unterhaltshöhe variiert je nach Altersgruppe des Kindes (0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre, ab 18 Jahre).

Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt zu, der je nach Situation variiert (notwendiger oder angemessener Selbstbehalt).

Kindergeld

Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet und mindert die zu zahlende Unterhaltssumme.

Haftungsanteile

Wenn beide Elternteile unterhaltspflichtig sind, werden die Haftungsanteile entsprechend dem Einkommen berechnet.

Wichtige Hinweise und Einschränkungen

  • Die Berechnung dient nur zur Orientierung und ist nicht rechtsverbindlich.
  • Individuelle Faktoren wie Sonderbedarf, Mehrbedarf oder besondere Umstände werden nicht automatisch berücksichtigt.
  • Bei komplexen Fällen (z.B. mehrere Kinder, unterschiedliche Betreuungsmodelle) sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.

Wechselmodellunterhalt

Berechnung des finanziellen Ausgleichsanspruchs bei gleichberechtigter Betreuung im Wechselmodell

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Bedingungen und Voraussetzungen

Wechselmodell-Definition

Das Wechselmodell liegt vor, wenn beide Elternteile das Kind zu annähernd gleichen Teilen betreuen (in der Regel mindestens 30% pro Elternteil).

Einkommensunterschiede

Der Rechner berücksichtigt die Einkommensunterschiede zwischen beiden Elternteilen zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs.

Betreuungsanteile

Die genauen Betreuungsanteile beider Elternteile müssen angegeben werden, da diese die Berechnung maßgeblich beeinflussen.

Mehrbedarf durch zwei Haushalte

Im Wechselmodell entstehen durch die doppelte Haushaltsführung zusätzliche Kosten, die in der Berechnung berücksichtigt werden.

Barunterhalt

Der Barunterhalt wird auf den Ausgleichsanspruch angerechnet, sodass nur der Differenzbetrag gezahlt werden muss.

Wichtige Hinweise und Einschränkungen

  • Die Berechnung setzt voraus, dass beide Elternteile kooperativ sind und die Betreuungszeiten genau dokumentiert sind.
  • Besondere Umstände wie unterschiedliche Wohnorte oder zusätzliche Kosten werden nicht automatisch berücksichtigt.
  • Bei Streitigkeiten über die Betreuungsanteile sollte ein Mediator oder Fachanwalt hinzugezogen werden.

Ausbildungsunterhalt

Berechnung des Unterhalts für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium

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Bedingungen und Voraussetzungen

Volljährigkeit

Der Rechner gilt für volljährige Kinder, die sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.

Einkommen der Eltern

Beide Elternteile sind grundsätzlich unterhaltspflichtig. Die Haftungsanteile werden entsprechend dem Einkommen berechnet.

Einkommen des Kindes

Eigenes Einkommen des Kindes (z.B. aus Nebenjobs, Praktika) wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

BAföG

BAföG-Leistungen werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet und mindern die zu zahlende Unterhaltssumme.

Kindergeld

Das Kindergeld steht dem volljährigen Kind grundsätzlich zu und wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Wohnsituation

Die Unterhaltshöhe unterscheidet sich, ob das Kind noch bei den Eltern wohnt oder auswärts wohnt (z.B. in einer eigenen Wohnung oder WG).

Ausbildungsvergütung

Bei einer dualen Ausbildung wird die Ausbildungsvergütung als Einkommen des Kindes berücksichtigt.

Wichtige Hinweise und Einschränkungen

  • Die Berechnung setzt voraus, dass das Kind sich in einer ordentlichen Ausbildung oder einem Studium befindet.
  • Besondere Umstände wie Studiengebühren, Semesterticket oder zusätzliche Kosten werden nicht automatisch berücksichtigt.
  • Bei Unterbrechungen des Studiums oder Wechsel der Ausbildung kann sich der Unterhaltsanspruch ändern.

Ehegattenunterhalt

Berechnung von Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt zwischen Ehepartnern

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Bedingungen und Voraussetzungen

Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt wird während der Trennungszeit bis zur Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen weitergezahlt werden.

Bedürftigkeit

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte muss bedürftig sein, d.h. nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Leistungsfähigkeit

Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss leistungsfähig sein, d.h. nach Abzug des Selbstbehalts noch ausreichend Einkommen haben.

Einkommensverhältnisse

Die Berechnung berücksichtigt die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Trennung bzw. Scheidung.

Erwerbsobliegenheit

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte ist grundsätzlich verpflichtet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sofern dies zumutbar ist.

Betreuung gemeinsamer Kinder

Die Betreuung gemeinsamer Kinder kann die Erwerbsobliegenheit einschränken und damit den Unterhaltsanspruch beeinflussen.

Wichtige Hinweise und Einschränkungen

  • Die Berechnung berücksichtigt nicht automatisch alle Unterhaltsarten (z.B. Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt, Altersunterhalt).
  • Besondere Umstände wie Krankheit, Behinderung oder langjährige Ehe können den Unterhaltsanspruch beeinflussen.
  • Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder mehreren Unterhaltspflichten sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.

Elternunterhalt

Prüfung der Unterhaltspflicht gegenüber pflegebedürftigen Eltern

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Bedingungen und Voraussetzungen

Pflegebedürftigkeit

Die Eltern müssen pflegebedürftig sein und nicht in der Lage, die Pflegekosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Leistungsfähigkeit

Der Rechner prüft, ob Sie nach Abzug des erweiterten Selbstbehalts noch leistungsfähig sind.

Erweiterter Selbstbehalt

Bei Elternunterhalt steht Ihnen ein höherer Selbstbehalt zu als bei Kindesunterhalt (aktuell 2.000 € für Alleinstehende, 1.800 € für Verheiratete).

Einkommen und Vermögen

Sowohl Ihr Einkommen als auch Ihr Vermögen werden bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Schonvermögen

Ein bestimmter Teil Ihres Vermögens bleibt geschützt (Schonvermögen) und wird nicht für den Elternunterhalt herangezogen.

Geschwister

Wenn Sie Geschwister haben, sind diese ebenfalls unterhaltspflichtig. Die Haftungsanteile werden entsprechend dem Einkommen berechnet.

Sozialleistungen

Wenn die Eltern Sozialleistungen (z.B. Grundsicherung, Hilfe zur Pflege) erhalten, kann das Sozialamt einen Regressanspruch gegen Sie geltend machen.

Wichtige Hinweise und Einschränkungen

  • Die Berechnung berücksichtigt nicht automatisch alle möglichen Abzüge (z.B. für eigene Kinder, berufsbedingte Aufwendungen).
  • Besondere Umstände wie Krankheit, Behinderung oder hohe Schulden können die Leistungsfähigkeit beeinflussen.
  • Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Streitigkeiten mit dem Sozialamt sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.

Selbstbehalt

Berechnung des notwendigen und angemessenen Selbstbehalts bei Unterhaltspflichten

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Bedingungen und Voraussetzungen

Notwendiger Selbstbehalt

Der notwendige Selbstbehalt ist der Mindestbetrag, der dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss.

Angemessener Selbstbehalt

Der angemessene Selbstbehalt ist höher als der notwendige und berücksichtigt einen angemessenen Lebensstandard.

Unterschiedliche Selbstbehalte

Die Höhe des Selbstbehalts variiert je nach Unterhaltsart (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt) und Lebenssituation.

Verheiratet vs. Alleinstehend

Verheiratete haben einen höheren Selbstbehalt als Alleinstehende, da der Ehepartner ebenfalls berücksichtigt wird.

Besondere Belastungen

Besondere Belastungen (z.B. Krankheit, Behinderung, hohe Miete) können den Selbstbehalt erhöhen.

Leistungsfähigkeit

Nur wenn das Einkommen über dem Selbstbehalt liegt, besteht überhaupt eine Leistungsfähigkeit für Unterhaltszahlungen.

Wichtige Hinweise und Einschränkungen

  • Die Berechnung berücksichtigt nicht automatisch alle möglichen besonderen Belastungen.
  • Die Selbstbehaltsbeträge werden regelmäßig angepasst und können sich ändern.
  • Bei komplexen Einkommensverhältnissen oder mehreren Unterhaltspflichten sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.

Rechtlicher Hinweis

Alle Rechner dienen ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung. Die Berechnungen erfolgen nach den Grundsätzen des deutschen Unterhaltsrechts, können aber individuelle Faktoren nicht vollständig berücksichtigen.

Für eine individuelle Rechtsberatung zu Ihrem konkreten Fall empfehlen wir Ihnen dringend, einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren.

Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen zu den verschiedenen Unterhaltsarten und rechtlichen Grundlagen besuchen Sie bitte unsere Ratgeber-Seite.