Über uns

Der Träger: Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V.

SmartUnterhalt ist ein Projekt des Sozialrechts-Hilfe Offenbach e.V. — eines gemeinnützigen und mildtätigen Vereins (§§ 52, 53 AO) mit Sitz in Offenbach am Main. Der Verein wurde am 6. Februar 2026 gegründet und ist beim Amtsgericht Offenbach am Main unter VR 6219 eingetragen.

Vereinszweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche. Neben SmartUnterhalt betreibt der Verein zwei weitere Informationsportale:

Warum SmartUnterhalt?

Trennung und Scheidung gehören zu den belastendsten Lebenssituationen überhaupt — und ausgerechnet dann müssen Betroffene komplexe Fragen klären: Wie viel Kindesunterhalt ist fällig? Was bleibt vom Einkommen? Wer zahlt beim Wechselmodell? Verlässliche, verständliche Antworten sind oft schwer zu finden oder teuer.

SmartUnterhalt schließt diese Lücke: kostenlose Rechner-Tools auf Basis der aktuellen Düsseldorfer Tabelle, verständlich aufbereitetes Grundlagenwissen und ein laufend gepflegter Ratgeber — für beide Seiten einer Trennung, ohne Parteinahme.

Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins ist nach § 6 der Satzung einzelvertretungsberechtigt.

Olaf Mirel — 1. Vorsitzender

Olaf Mirel ist Initiator und konzeptioneller Kopf hinter dem Verein. Als langjähriger IT-Consultant für Unternehmen wie die Deutsche Telekom und die Deutsche Bank bringt er die technische Erfahrung mit, um zuverlässige und nutzerfreundliche Plattformen aufzubauen. Schwerpunkte: technische Infrastruktur, User Experience und strategische Vereinsentwicklung.

Milena Kahramanova — 2. Vorsitzende

Milena Kahramanova verantwortet die rechtliche Tiefe und die redaktionelle Strategie des Vereins. Ihr juristischer Hintergrund, kombiniert mit internationaler Beratungserfahrung, prägt die Qualitätssicherung der Inhalte. Schwerpunkte: juristische Qualitätssicherung, Aufbereitung komplexer Rechtsthemen für Laien und Content-Planung.

Wir informieren — wir beraten nicht im Einzelfall

SmartUnterhalt stellt allgemeine Informationen und Orientierungsrechner bereit. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG und bewerten keine Einzelfälle. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht oder an das Jugendamt — die Beistandschaft nach § 18 SGB VIII ist für Kindesunterhalt kostenlos.

Kontakt

Haben Sie Fragen, Anregungen oder Hinweise zu unseren Inhalten? Schreiben Sie uns an kontakt@smartunterhalt.de — wir antworten persönlich.