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Elterngeld 2026: Ausblick auf geplante Änderungen und aktuelle Rechtslage

Elterngeld 2026: Aktuelle Rechtslage und geplante Verbesserungen

Das Jahr 2026 bringt für das Elterngeld zunächst eine Stabilisierung nach den Absenkungen der Vorjahre, aber gleichzeitig auch Hoffnung auf zukünftige Verbesserungen. Nach der schrittweisen Absenkung der Einkommensgrenzen im April 2024 und April 2025 bleibt die Rechtslage für Geburten ab 2026 zunächst unverändert. Allerdings hat die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vom April 2025 deutliche Verbesserungen angekündigt. In diesem Artikel klären wir über die aktuelle Situation, die geplanten Änderungen und deren mögliche Auswirkungen auf Familien auf.

Die aktuelle Rechtslage 2026 im Überblick

Für Geburten ab dem 1. April 2025 (und damit auch für 2026) gelten folgende Regelungen:

  1. Einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende
  2. Eingeschränkter Parallelbezug von Basiselterngeld auf maximal einen Monat
  3. Unveränderte Leistungshöhe zwischen 300 € und 1.800 € monatlich (seit 2007)
  4. Geplante Verbesserungen durch die neue Bundesregierung (unter Finanzierungsvorbehalt)
  5. Ausblick auf mögliche Erhöhungen der Elterngeldbeträge und Einkommensgrenzen

Wichtig: Die Einkommensgrenze bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (nicht das Bruttoeinkommen). Ein Paar mit einem Bruttoeinkommen von beispielsweise 190.000 € kann nach Abzügen oft noch unter der Grenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen liegen und damit anspruchsberechtigt sein.

Aktuelle Einkommensgrenze: 175.000 € für alle

Die im April 2025 in Kraft getretene Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen bleibt auch 2026 bestehen. Dies ist die letzte Stufe der Absenkung, die 2023 beschlossen wurde.

Entwicklung der Einkommensgrenzen im Überblick:

Bis 31. März 2024:

  • Für Paare: 300.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
  • Für Alleinerziehende: 250.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen

1. April 2024 bis 31. März 2025:

  • Für Paare und Alleinerziehende: 200.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen

Ab 1. April 2025 (gilt auch für 2026):

  • Für Paare und Alleinerziehende: 175.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen

Was bedeutet "zu versteuerndes Einkommen"?

Ein häufiger Irrtum: Es handelt sich nicht um das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern um das zu versteuernde Einkommen, das im Steuerbescheid ausgewiesen wird. Dieses ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen nach Abzug von:

  • Werbungskosten
  • Sonderausgaben (z.B. Altersvorsorge, Versicherungen)
  • Außergewöhnlichen Belastungen
  • Freibeträgen (z.B. Kinderfreibeträge)

Beispiel: Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von etwa 207.000 € (jeweils ca. 103.500 €) kann nach Abzügen auf ein zu versteuerndes Einkommen von rund 175.000 € kommen und liegt damit genau an der Grenze.

Betroffene Familien: Die Zahlen

Schätzungen zufolge sind rund 30.000 Elternpaare jährlich von der Einkommensgrenze von 175.000 € betroffen, was dem Staat Einsparungen von 250 Millionen Euro pro Jahr bringt. Laut Prognosen handelt es sich dabei um etwa 0,5 bis 0,7 Prozent aller Elterngeldbeziehenden.

Beispielrechnungen für 2026:

Beispiel 1: Doppelverdiener-Paar

  • Partner A: Zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 €
  • Partner B: Zu versteuerndes Jahreseinkommen von 88.000 €
  • Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen: 178.000 €
  • Ergebnis 2026: Kein Elterngeldanspruch, da über 175.000 €
  • Möglicher Verlust: Bis zu 25.200 € (14 Monate à 1.800 €)

Beispiel 2: Alleinerziehende mit hohem Einkommen

  • Alleinerziehende Mutter mit zu versteuerndem Jahreseinkommen von 180.000 €
  • Ergebnis 2026: Kein Elterngeldanspruch
  • Alternative: Frühere Rückkehr in Vollzeit oder finanzielle Rücklagen

Geplante Verbesserungen: Der Koalitionsvertrag 2025

Die große Hoffnung vieler Familien richtet sich auf den im April 2025 ausgehandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Im Koalitionsvertrag heißt es zum Elterngeld: „Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben."

Konkret angekündigte Maßnahmen:

1. Anhebung der Elterngeldbeträge

Die Koalition plant eine spürbare Erhöhung der Elterngeldbeträge. Sowohl der Mindestbetrag (derzeit 300 €) als auch der Höchstbetrag (1.800 €) sollen angepasst werden – erstmals seit der Einführung 2007.

Hintergrund: Seit der Einführung des Elterngeldes 2007 wurden die Beträge nicht angepasst. Die Verbraucherpreise sind in diesem Zeitraum um mehr als 45 Prozent gestiegen, was bedeutet, dass das Elterngeld real massiv an Wert verloren hat.

Expertenmeinung: Berechnungen zeigen, dass bei Anpassung an die Preisentwicklung der Höchstbetrag 2023 bereits bei 2.480 € hätte liegen müssen, der Mindestbetrag bei 413 €. Bei Ausrichtung an den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung wäre sogar ein Höchstbetrag von 2.870 € angemessen gewesen.

2. Erhöhung der Einkommensgrenze

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Anhebung der Einkommensgrenze soll mehr Familien wieder Zugang zum Elterngeld ermöglichen. Eine konkrete Zahl wurde jedoch noch nicht genannt.

Mögliche Szenarien:

  • Anhebung auf 200.000 € (vorherige Stufe)
  • Rückkehr zu 250.000 € für Alleinerziehende und 300.000 € für Paare
  • Kompromisslösung bei z.B. 225.000 €

3. Ausweitung der Partnermonate

Die sogenannten Partnermonate beim Elterngeld sollen ausgeweitet werden, um den Anteil der Väter am Elterngeld zu erhöhen. Zusätzlich wird eine höhere Lohnersatzrate für diese Monate geprüft.

Aktuell: Beide Eltern haben Anspruch auf insgesamt 14 Monate Basiselterngeld, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate nehmen kann.

Geplant: Mehr Monate könnten exklusiv für den zweiten Elternteil (meist den Vater) reserviert werden, verbunden mit einer höheren finanziellen Attraktivität.

4. Verbesserungen für Selbstständige

Für Selbstständige soll die Elterngeldberechnung künftig flexibler erfolgen – etwa durch einen wählbaren Bemessungszeitraum. Zudem ist ein gesetzlicher Mutterschutz für Selbstständige geplant. Wichtig: Diese Verbesserungen sind im Koalitionsvertrag angekündigt, aber noch nicht gesetzlich umgesetzt und können derzeit nicht in Anspruch genommen werden.

5. Elterngeld für Pflegeeltern

Pflegeeltern sollen künftig ebenfalls Anspruch auf Elterngeld erhalten. Dies ist im Koalitionsvertrag als Ziel formuliert, aber noch nicht gesetzlich umgesetzt. Damit würden Pflegefamilien, die sich oft kurzfristig um Kinder kümmern, besser unterstützt und gleichgestellt. Wichtig: Diese Regelung ist noch nicht in Kraft und kann derzeit nicht in Anspruch genommen werden.

Der entscheidende Haken: Finanzierungsvorbehalt

So vielversprechend die Ankündigungen im Koalitionsvertrag auch klingen – es gibt einen entscheidenden Vorbehalt. Die Bundesregierung hat die geplanten Änderungen zwar im Koalitionsvertrag verankert, sie aber gleichzeitig unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Wörtlich heißt es: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags stehen unter Finanzierungsvorbehalt."

Was bedeutet das konkret?

  • Keine Garantie: Die Umsetzung ist nicht gesichert
  • Abhängig vom Haushalt: Nur wenn der Bundeshaushalt es zulässt, werden die Reformen umgesetzt
  • Zeitlich ungewiss: Mit konkreten Gesetzesänderungen ist wahrscheinlich frühestens 2026 zu rechnen.
  • Kein Gesetzentwurf: Bislang gibt es keinen entsprechenden Gesetzentwurf

Realistische Einschätzung für 2026

Für Eltern, deren Kinder 2026 geboren werden, bedeutet dies:

Wahrscheinlich: Die aktuellen Regelungen mit 175.000 € Einkommensgrenze und den seit 2007 unveränderten Beträgen von 300 € bis 1.800 € bleiben zunächst in Kraft.

Möglich: Gegen Ende 2026 oder 2027 könnte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der Verbesserungen für künftige Geburtsjahrgänge vorsieht.

Unsicher: Ob und in welchem Umfang die angekündigten Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden, hängt stark von der Haushaltslage und den politischen Prioritäten ab.

Unveränderte Regelungen zum Elterngeld 2026

Trotz der Diskussionen um Änderungen bleiben folgende grundlegende Aspekte des Elterngeldes 2026 unverändert:

Arten des Elterngeldes

  1. Basiselterngeld: 65-100 % des wegfallenden Nettoeinkommens für maximal 14 Monate (bei Aufteilung zwischen beiden Eltern)
  2. ElterngeldPlus: Halber Betrag, doppelt so lange, für Eltern in Teilzeit
  3. Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Eltern (24-32 Wochenstunden)

Höhe und Berechnung

  • Mindestbetrag: 300 € monatlich (auch ohne Erwerbseinkommen)
  • Höchstbetrag: 1.800 € monatlich
  • Berechnungsgrundlage: 65-67 % des Nettoeinkommens (bei Einkommen zwischen 1.240 € und 2.770 € monatlich)
  • Höhere Prozentsätze: Bis zu 100 % bei Einkommen unter 1.240 € monatlich

Einschränkungen beim Parallelbezug

Der gleichzeitige Bezug des Basiselterngelds durch beide Eltern ist nur noch für maximal einen Monat und ausschließlich innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Ausnahmen gelten bei Mehrlingsgeburten, Frühchen oder Kindern mit Behinderung.

Wichtig zu unterscheiden: Diese Regelung betrifft nur den Parallelbezug von Basiselterngeld (die finanzielle Leistung). Die Elternzeit (die unbezahlte Freistellung vom Job) kann weiterhin völlig flexibel genommen werden – beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen, bis zu drei Jahre pro Kind. Durch die Nutzung von ElterngeldPlus oder Ersparnissen ist eine gemeinsame Zeit mit beiden Eltern weiterhin möglich.

Diese Regelung, die im April 2024 eingeführt wurde, soll eine partnerschaftliche Aufteilung fördern, wird aber von vielen Familien als Einschränkung wahrgenommen.

Besondere Situation für Trennungsfamilien

Die Regelungen zum Elterngeld haben auch 2026 spezifische Auswirkungen auf getrennt lebende Eltern:

Einkommensberechnung bei Trennung

Vor der Geburt getrennt lebend:

  • Es gilt nur das Einkommen des Elternteils, der mit dem Kind zusammenlebt
  • Einkommensgrenze: 175.000 € (Alleinerziehenden-Regelung)
  • Vorteil: Einkommen des anderen Elternteils wird nicht angerechnet

Zusammenlebend bei Geburt, später Trennung:

  • Für die Berechnung des Elterngeldanspruchs zählt die Situation bei Antragstellung
  • Bei späterer Trennung während des Bezugs können sich Ansprüche ändern
  • Wichtig: Änderungen müssen der Elterngeldstelle gemeldet werden

Wechselwirkung mit Unterhalt

Die Elterngeld-Regelungen können indirekte Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche haben:

Im Kindesunterhalt:

  • Elterngeld wird nicht auf den Kindesunterhalt angerechnet
  • Indirekte Effekte durch veränderte Erwerbssituation möglich

Im Betreuungsunterhalt:

  • Wegfall des Elterngeldes kann finanzielle Situation verschlechtern
  • Frühere Erwerbsaufnahme kann Betreuungsunterhaltsanspruch verkürzen
  • Bei Änderungsverfahren kann dies berücksichtigt werden

Im Ehegattenunterhalt:

  • Elterngeld zählt als Einkommen des betreuenden Elternteils
  • Wegfall durch Überschreiten der Einkommensgrenze kann Unterhaltsansprüche beeinflussen

Handlungsempfehlungen für Trennungseltern

  1. Rechtzeitige Klärung: Bei absehbarer Trennung vor/nach Geburt rechtliche Beratung einholen
  2. Antragstellung koordinieren: Festlegen, welcher Elternteil wann Elterngeld beantragt
  3. Einkommensprüfung: Gemeinsam oder einzeln unter 175.000 € prüfen
  4. Unterhaltsvereinbarungen anpassen: Mögliche Änderungen durch Elterngeld berücksichtigen
  5. Dokumentation: Alle Änderungen in der Wohn- und Betreuungssituation dokumentieren

Strategien zur Optimierung des Elterngeldanspruchs

Auch wenn keine Gesetzesänderungen absehbar sind, gibt es Möglichkeiten, den Elterngeldanspruch zu sichern oder zu optimieren:

1. Zu versteuerndes Einkommen reduzieren

Legale Optimierungsmöglichkeiten:

  • Altersvorsorge: Erhöhung der Beiträge zur Riester- oder Rürup-Rente
  • Sonderausgaben: Maximale Ausschöpfung absetzbarer Versicherungen
  • Werbungskosten: Alle beruflich veranlassten Kosten geltend machen
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten etc. berücksichtigen
  • Timing: Bei variablem Einkommen (Boni, Einmalzahlungen) auf Zeitpunkt achten

Wichtig: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Eine frühzeitige Planung (1-2 Jahre vor geplanter Geburt) kann sich lohnen.

2. Optimale Aufteilung zwischen den Elternteilen

  • Einkommensvergleich: Der Elternteil mit dem niedrigeren Einkommen sollte mehr Monate nehmen, wenn dies finanziell möglich ist
  • ElterngeldPlus nutzen: Bei Teilzeitarbeit kann die Bezugsdauer verdoppelt werden
  • Partnerschaftsbonus: Zusätzliche 4 Monate bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit beider Eltern

3. Geburtstermin-Überlegungen

Bei geplanter Schwangerschaft kann der Geburtstermin strategische Bedeutung haben:

  • Anfang des Jahres: Ermöglicht möglicherweise niedrigeres zu versteuerndes Einkommen im Vorjahr
  • Steuerliche Situation: Berücksichtigung außergewöhnlicher Einkommenssituationen

Ethischer Hinweis: Dies sollte selbstverständlich nur eine untergeordnete Rolle bei der Familienplanung spielen.

4. Dokumentation und Antragstellung

  • Alle Unterlagen sammeln: Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Nachweise über Einkommensänderungen
  • Frühzeitig informieren: Bereits in der Schwangerschaft Kontakt zur Elterngeldstelle aufnehmen
  • Online-Rechner nutzen: Verschiedene Szenarien durchrechnen
  • Professionelle Beratung: Bei komplexen Situationen (Selbstständigkeit, Trennung) Experten hinzuziehen

Weitere Familienleistungen 2026

Neben dem Elterngeld gibt es weitere Familienleistungen, die 2026 relevant sind:

Kindergeld 2026

Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2026 auf 259 € pro Kind und Monat erhöht. Dies ist eine moderate Erhöhung um 4 € gegenüber 2025 (2025: 255 €) und entspricht einer Anpassung an die Inflation, keine strukturelle Erhöhung.

  • Für ein Kind: 3.108 € pro Jahr
  • Für zwei Kinder: 6.216 € pro Jahr
  • Für drei Kinder: 9.324 € pro Jahr

Kinderfreibetrag 2026

Gleichzeitig wird auch der Kinderfreibetrag angehoben. Dieser setzt sich aus dem Kinderfreibetrag (6.828 €) und dem BEA-Freibetrag (2.928 €) zusammen.

Gesamter Freibetrag pro Kind: 9.756 €

Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob das ausgezahlte Kindergeld oder der steuerliche Freibetrag für die Familie vorteilhafter ist.

Elternzeit

Die Regelungen zur Elternzeit bleiben 2026 unverändert:

  • Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind
  • Kündigungsschutz während der Elternzeit
  • Möglichkeit zur Teilzeitarbeit (bis zu 32 Wochenstunden)
  • Aufteilungsmöglichkeit in bis zu drei Zeitabschnitte

Wichtig: Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Leistungen. Auch ohne Elterngeldanspruch (z.B. bei Überschreiten der Einkommensgrenze) besteht weiterhin Anspruch auf Elternzeit.

Ausblick: Was könnte sich ändern?

Kurzfristig (2026)

Unwahrscheinlich:

  • Änderung der Einkommensgrenze
  • Erhöhung der Elterngeldbeträge
  • Grundlegende Systemänderungen

Möglich:

  • Beginn der parlamentarischen Beratungen über Gesetzentwürfe
  • Detailausarbeitung der Reformvorschläge
  • Öffentliche Anhörungen und Verbändestellungnahmen

Mittelfristig (2027-2028)

Wahrscheinlich:

  • Erste Umsetzungsschritte der Koalitionsvereinbarungen, falls Haushaltslage es zulässt
  • Mögliche schrittweise Erhöhung der Beträge
  • Anpassung der Einkommensgrenze

Abhängig von:

  • Wirtschaftlicher Entwicklung
  • Steuereinnahmen
  • Politischen Prioritäten
  • Haushaltsspielräumen

Langfristig (ab 2029)

Wünschenswert:

  • Dynamisierung der Elterngeldbeträge (automatische Inflationsanpassung)
  • Regelmäßige Überprüfung der Einkommensgrenzen
  • Umfassende Evaluation der Partnerschaftsmonate
  • Weitere Flexibilisierung für besondere Lebenslagen

Praxistipps für werdende Eltern 2026

Für alle werdenden Eltern:

  1. Frühzeitig planen: Bereits in der Schwangerschaft mit der Planung beginnen
  2. Aktuelle Informationen einholen: Regelmäßig Websites des BMFSFJ und der Elterngeldstellen prüfen
  3. Beratung nutzen: Kostenlose Beratung bei Elterngeldstellen, Familienberatungsstellen
  4. Verschiedene Szenarien durchrechnen: Online-Elterngeldrechner nutzen
  5. Mit Arbeitgeber sprechen: Frühzeitig Elternzeit anmelden und Teilzeitoptionen besprechen

Für Familien nahe der Einkommensgrenze:

  1. Genau nachrechnen: Zu versteuerndes Einkommen im Steuerbescheid prüfen
  2. Steuerliche Optimierung: Mit Steuerberater mögliche Reduzierung besprechen
  3. Alternative Finanzplanung: Rücklagen für möglichen Elterngeldausfall bilden
  4. Gesetzesänderungen beobachten: Bei geplanter Geburt 2027 oder später auf mögliche Verbesserungen achten

Für Trennungsfamilien:

  1. Rechtliche Beratung: Spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht konsultieren
  2. Alle Aspekte berücksichtigen: Elterngeld, Unterhalt, Betreuung zusammen betrachten
  3. Schriftliche Vereinbarungen: Regelungen zur Elternzeit und -geld schriftlich festhalten
  4. Kommunikation: Trotz Trennung konstruktive Absprachen für das Kind treffen

Für Selbstständige:

  1. Besondere Berechnung beachten: Gewinn aus Steuerbescheid ist maßgeblich
  2. Einkommensplanung: Mögliche Gewinnglättung im Kalenderjahr vor Geburt
  3. Betriebliche Altersvorsorge: Steuerlich absetzbare Vorsorge erhöhen
  4. Auf Reformen hoffen: Geplante Flexibilisierung könnte 2027/2028 kommen

Kritische Stimmen und Diskussion

Die aktuellen Elterngeld-Regelungen und die geplanten Änderungen werden kontrovers diskutiert:

Kritik an den Kürzungen 2024/2025:

Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, nannte die Absenkung einen „familienpolitischen Schnellschuss" und „nicht durchdacht". Die Reform befördere, dass „Familien das Vertrauen in die Politik insgesamt verlieren".

Weitere Kritikpunkte:

  • Besonders kinderreiche Familien mit hohem Einkommen werden benachteiligt
  • Real entwertet durch fehlende Anpassung seit 2007
  • Einschränkung des Parallelbezugs trifft Bindungsphase mit beiden Eltern
  • Bürokratischer Aufwand für vergleichsweise geringe Einsparungen

Forderungen von Verbänden:

Der Familienbund der Katholiken fordert eine Erhöhung des Mindestbetrags von 300 auf 500 €. Bei der Lohnersatzrate sollte der Einkommensbereich, in dem für Familien mit niedrigen Einkommen höhere Lohnersatzraten gelten, entsprechend der Inflationsentwicklung verschoben werden.

Die Linksfraktion fordert, den Mindestbetrag des Basiselterngeldes auf 440 € anzuheben und eine Dynamisierung einzuführen, die künftig automatisch an die Inflation gekoppelt ist.

Hoffnung auf Verbesserungen:

Trotz aller Kritik gibt es Hoffnung: Die Tatsache, dass die neue Koalition Verbesserungen im Koalitionsvertrag verankert hat, wird von vielen Familienverbänden positiv bewertet. Die konkrete Umsetzung bleibt aber abzuwarten.

Fazit: Zwischen Planungssicherheit und Ungewissheit

Das Elterngeld 2026 steht im Spannungsfeld zwischen stabiler Rechtslage und unsicheren Zukunftsperspektiven:

Planungssicherheit für 2026:

Für Eltern, deren Kinder 2026 geboren werden, herrscht Klarheit über die aktuellen Regelungen:

  • Einkommensgrenze: 175.000 € für alle
  • Beträge: 300 € bis 1.800 € monatlich
  • Maximale Bezugsdauer: 14 Monate bei Aufteilung
  • Eingeschränkter Parallelbezug: maximal 1 Monat

Ungewissheit für die Zukunft:

Die im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen sind politische Absichtserklärungen ohne konkrete Umsetzungsgarantie. Der Finanzierungsvorbehalt macht deutlich: Ob und wann die Reformen kommen, hängt von der Haushaltslage ab.

Dringender Handlungsbedarf:

Das Basiselterngeld liegt seit seiner Einführung 2007 unverändert zwischen 300 und 1.800 € monatlich, während die Verbraucherpreise seither um mehr als 45 Prozent gestiegen sind. Eine Anpassung ist überfällig und würde die Kaufkraft von Familien in der sensiblen Phase nach der Geburt deutlich verbessern.

Empfehlung:

Werdende Eltern sollten für 2026 mit den aktuellen Regelungen planen, sich aber über mögliche Verbesserungen informiert halten. Bei geplanter Geburt 2027 oder später lohnt es sich, die politischen Entwicklungen zu verfolgen – denn dann könnten bereits höhere Beträge und erweiterte Einkommensgrenzen gelten.

Besonders für Trennungsfamilien gilt: Die komplexen Wechselwirkungen zwischen Elterngeld, Unterhalt und Erwerbstätigkeit machen eine individuelle, professionelle Beratung unerlässlich. Hier sollte nicht auf eigene Faust geplant, sondern frühzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.

Das Elterngeld bleibt trotz aller Kritik eine wichtige Säule der Familienförderung in Deutschland. Die angekündigten Verbesserungen wären ein wichtiger Schritt, um diese Leistung zukunftsfest zu machen und an die wirtschaftliche Realität anzupassen. Ob die neue Regierung ihr Versprechen einlösen wird, bleibt abzuwarten – Familien dürfen aber hoffen.


Weiterführende Informationen

Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:


Wichtige Quellen und weiterführende Links

Offizielle Informationen:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): www.bmfsfj.de
  • Bundesregierung - FAQ Elterngeld: www.bundesregierung.de
  • Familienportal des Bundes: familienportal.de/elterngeld

Rechner und Tools:

Quellen für diesen Artikel:

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2024): "Elterngeld und ElterngeldPlus" - Aktuelle Informationen zu Einkommensgrenzen
  2. Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD: "Deutschlands Zukunft gestalten" - Abschnitt Familienpolitik
  3. Bundestagsdrucksache 20/9460: Gesetz zur Anpassung des Elterngeldanspruchs (ElterngeldAnpG)
  4. Statistisches Bundesamt (2024): Entwicklung der Verbraucherpreise 2007-2024
  5. Deutscher Familienverband (2024): Stellungnahme zur Elterngeld-Reform
  6. Familienbund der Katholiken (2024): Forderungen zur Elterngeld-Dynamisierung
  7. Die Linksfraktion im Bundestag (2024): Antrag zur Verbesserung des Elterngeldes
  8. Bundesregierung (2025): Pressemitteilung zu geplanten Familienleistungsverbesserungen

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht oder die Elterngeldstelle. Stand der Informationen: Dezember 2025. Bei konkreten Fragen zu Ihrem individuellen Fall wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Elterngeldstelle oder einen Fachanwalt.